Kleiner Fortschritt. jW-Gastkommentar von Patrik Köbele
Seit Jahrzehnten versuchen die etablierten Parteien der Bundesrepublik, ihr parlamentarisches Terrain »sauberzuhalten« – vorzugsweise durch administrative Hürden, die kleinen Parteien auferlegt werden. Dazu gehören Sperrklauseln, aber auch die Notwendigkeit, Unterstützungsunterschriften sammeln zu müssen, um überhaupt bei Abstimmungen antreten zu dürfen.
Bei den Europawahlen galt in Deutschland früher eine Fünfprozenthürde. Die wurde 2013 auf drei Prozent herabgesetzt. Diese neue Festlegung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Mittwoch gekippt. Das ist gut so. Unverständlich bleibt, warum die Fünfprozentklausel bei Bundes- und Landtagswahlen sowie die in manchen Bundesländern noch vorhandenen Sperrklauseln bei Kommunalwahlen nicht verfassungswidrig sein sollen.