Gericht kippt Ladenöffnungen am Sonntag
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 24.Mai 2017 der Klage der Augsburger Sonntagsallianz entsprochen und die beiden Verordnungen der Stadt Augsburg für das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Europatags und des Turamichele-Festes für rechtswidrig erklärt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Augsburger Sonntagsallianz nahmen diese Entscheidung hocherfreut, aber nicht wirklich überrascht auf – liegt sie doch in einer Linie mit vergleichbaren Entscheidungen zum Stadtgründungsfest in München, zum Musikfest in Frankfurt oder zum Silvestermarkt in Worms aus dieser Woche.
»Wir hatten diese Entscheidung erwartet, da sie die Linie der Gerichte zum Sonntagsschutz wieder einmal bestätigt. Es wird unsere Haltung bestätigt, dass der Mensch mehr ist als Konsument und Arbeitnehmer«, freute sich Erwin Helmer, Diözesanpräses der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und Klagevertreter, nach der Urteilsverkündung.
»Der Vernichtungswettbewerb der Einzelhandelskonzerne darf nicht durch rechtwidrige Sonntagsöffnungen auf Kosten der Beschäftigten ausgetragen werden. Das heutige Urteil bestätigt uns und ist mehr als zu begrüßen und dient natürlich auch dem Schutz der Kolleginnen und Kollegen im Augsburger Handel. Die Stadträte müssen sich natürlich auch Fragen lassen warum sie sich in dem Verdrängungswettbewerb vor den Karren der Konzern spannen lassen und wider besseren Wissens verfassungswidrige Verordnungen erlassen«, betonte Thomas Gürlebeck, ver.di-Sekretär für Augsburg und ebenfalls Klagevertreter.
»Besonders freut mich, dass mit dieser Entscheidung nun wirklich das Turamichele-Fest im Mittelpunkt steht und nicht etwa die damit verbundene Ladenöffnung. Leider wurden wir ja immer einmal als Kritiker des Turamichele dargestellt, was die Wirklichkeit in ihr Gegenteil verkehrt«, formulierte Ulrich Gottwald seine Erleichterung über die gefallene Entscheidung.
Übernommen von ver.di Augsburg