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Weg mit dem KPD-Verbot!

Am gestrigen Samstag, 10. September, haben in Karlsruhe, dem Sitz des Bundesverfassungsgerichtes, mehrere hundert Menschen für die Aufhebung des seit 60 Jahren bestehenden Verbots der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) demonstriert. 1956 hatte das oberste Gericht der Bundesrepublik die KPD für verfassungswidrig erklärt. Auf der Demonstration am 10. September forderte die Bundestagsabgeordnete Karin Binder (Die Linke) nun, das Verbot aufzuheben. Neben zahlreichen Mitgliedern der 1968 gegründeten Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) nahm an der Demonstration auch ein Vertreter der verfolgten Kommunistischen Partei der Ukraine (KPU) teil.

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Knallrot wählen gegen diese EU!
Europawahl: Drei-Prozent-Hürde gekippt. DKP reicht Unterstützungsunterschriften ein

DKP wählen!Die für die Europawahl am 25. Mai vorgesehene Drei-Prozent-Sperrklausel ist verfassungswidrig.  Das hat heute der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden. Unter den gegebenen rechtlichen und  tatsächlichen Verhältnissen sei der mit der Sperrklausel verbundene  schwerwiegende Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit nicht zu rechtfertigen, so die Richter. Bei der Verhältniswahl komme es darauf an, dass jeder Wähler mit seiner Stimme den gleichen Einfluss auf die Zusammensetzung der zu wählenden Vertretung haben muss, so dass alle Parteien in einem möglichst den Stimmenzahlen angenäherten Verhältnis in dem zu wählenden Organ vertreten sind, so die Richter.

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